Skalitzer Straße 85-86, Berlin Kreuzberg

Jugendschutz

Partys

Zu allen Partys ist der Einlass ab 18 Jahren gestattet.

Konzerte

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen unsere Konzerte nur unter der Einhaltung folgender Regeln besucht werden:

Kinder unter 6 Jahren

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person untersagt. Ausgenommen sind spezielle Konzerte für Kinder.

Kinder unter 14 Jahren

Kindern im Alter von unter 14 Jahren (6 Jahre bis 14 Jahre) wird nur in Begleitung ihrer erziehungsberechtigten Person (i.d.R. Eltern) Zutritt zur Veranstaltung gewährt.

Jugendliche von 14 – 15 Jahren

Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren wird nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person Einlass gewährt. Die Erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Personalausweis und eine schriftliche Erziehungsbeauftragung (sog. „Muttizettel“) vorlegen. Bitte beachte, dass sowohl der/die zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit.

Jugendliche von 16 – 17 Jahren

Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren benötigen keine Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person für den Zutritt zu unseren Veranstaltungen, sofern diese bis 24 Uhr beendet sind.